Sicherheitsschuhe

Komfortschuhe & Kinderschuhe

Nach § 3 der achten Verordnung zum Produkthaftungsgesetz (8. ProdSV) bedürfen Sicherheitsschuhe einer Konformitätserklärung und der Vorlage einer Erklärung, dass die Sicherheitsschuhe dem geprüften Baumuster entsprechen. Fürdas Teilprodukt Einlage muss gelten, dass die PersönlicheSchutzausrüstung (PSA) auch mit der Einlage der Baumusterprüfung für den Schuh entsprechen muss. Dies bedeuteteinen hohen Aufwand, der aber notwendig ist. Denn jedeÄnderung oder Ergänzung eines baumustergeprüften Sicherheitsschuhs nimmt Einfluss auf diejenigen seiner Eigenschaften, die in der Baumusterprüfung des Schuhs bereitsgeprüft wurden. Deshalb müssen Schuh und Einlage zusammen getestet und baumusterzertifiziert sein, bevor sie abgegeben werden. Geprüft wird nach der Norm EN 20345:2011bzw. nach DGUV 112-191 (ehemals BGR 191). Bei der DGUV

handelt es sich um eine Richtlinie über die Hilfsmittelversorgung im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 31Abs. 2 Satz 2 SGB VII).

Das bedeutet, dass  Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen. Damit soll verhindert werden, dass andere als die vom Schuhhersteller geprüften Einlagen in den Schuhen verwendet werden und festgelegte Eigenschaften wie Antistatik und Resthöhe der Zehenschutzkappen erhalten bleiben.

Aber: Nicht jeder Sicherheitsschuh ist zum Tragen von Einlagen geeignet.

Um orthopädische Einlagen in Sicherheitsschuhe legen zu können, muss auf dem Karton/Schuh die Bezeichnung  “ BGR191 „ abgebildet sein. Schuhe ohne diese Bezeichnung sind NICHT für Einlagen oder Schuhzurichtungen Zertifiziert.

Bei mir bekommen Sie Sicherheitsschuhe der Firma Elten, es gibt aber auch zahlreiche andere Hersteller, die Ihre Schuhe zum Tragen mit Einlagen anbieten.

Wie beantrage ich orthopädische Einlagen für Sicherheitsschuhe ?

Je nachdem, wie lange Sie bereits Berufstätig sind übernimmt die Kosten entweder die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung. Die erforderlichen Formulare bekommen Sie bei mir, oder bei der zuständigen Stelle.

Welcher Kostenträger für Sie in Frage kommt, wie die Formulare auszufüllen sind und dann der weitere Ablauf ist, erkläre ich gerne in einem persönlichen Gespräch.

Darf ich meine privaten Einlagen in meinen Arbeitsschuh /Sicherheitsschuh legen ?

Nein! Ist eine Einlage oder das verwendete Material nicht mit einem Schuh zusammen zertifiziert, so erlischt die Sicherheitsklassifizierung. Ebenfalls könnte die Knautschzone der Stahlkappe eingeschränkt sein oder die Antistatik ist nicht mehr vorhanden –  Dies bedeutet, das bei einem Arbeitsunfall eine Teilschuld für Sie besteht.

Auch bei einer Einlage aus dem Supermarkt die warm halten soll gilt: Alles was nicht mit dem Schuh zertifiziert ist, darf nicht hinein.

Die Antistatik könnte nicht mehr vorhanden sein – Dies bedeutet, das bei einem Arbeitsunfall eine Teilschuld für Sie besteht.